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Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Geräteprüfung nach DGUV V3 / Fortkord + Sänger

Die Geräteprüfung nach DGUV-V3 ist das anerkannte Prüfsiegel der Elektrofachbetriebe für elektrische Installationen und Geräte. Er dokumentiert deren ordnungsgemäßen Zustand und ermöglicht die Erkennung von Gefahren, bevor ein Schaden entstehen kann. Professionelle Arbeit und uneingeschränkte Kompetenz sind die Voraussetzung dafür, dass der hohe Sicherheits- und Qualitätsanspruch des DGUV-V3 eingehalten werden können. Schließlich geht es darum, teure Elektroschäden vorzubeugen und Leben zu schützen. Um dies zu gewährleisten, wird die DGUV-V3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt.

Wer braucht die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Geräteprüfung DGUV V3 / Fortkord + Sänger / Industrie

Industrie

Gerade bei Maschinen steht die Sicherheit der Mitarbeiter bzw. Benutzer an höchster Stelle. Durch regelmäßige Prüfungen können Gefahren für Mitarbeiter und Ausfallzeiten durch defekte Geräte vermieden werden. Produktionsausfälle führen oft zu erheblichen Umsatzeinbußen und können durch regelmäßige Wartung/Prüfung der Maschinen auf ein Minimum reduziert und teilweise auch gänzlich vermieden werden.

Geräteprüfung DGUV V3

Öffentliche Einrichtungen

Auch öffentlich Einrichtungen wie Schulen müssen der Geräteprüfung nachkommen und die Schüler vor Gefährlichen Stromschlägen schützen.

Geräteprüfung DGUV V3 / Fortkord + Sänger / Öffentliche Einrichtung

Private Einrichtungen

Das wohl aller ist auch unser Anspruch und wir wollen damit alle, angefangen vom Kindergarten bis zum Rathaus, schützen. Die Geräteprüfung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Elektrik sicher funktioniert.

Geräteprüfung DGUV V3 / Fortkord + Sänger / Gewerbe

Gewerbe

Die Geräteprüfung nach DGUV V3 ist auch für Ihr Gewerbe wichtig, hierdurch können Sie Ausfallzeiten reduzieren und somit Umsatzeinbußen. Ebenfalls schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Schäden und Schadensersatzansprüchen.

Unsere Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3

01

Einsatz modernster Messtechnik

02

Optimales Preis / Leistungsverhältnis

03

Digitale Prüfberichte

04

Fachlich qualifiziertes Personal

05

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter / Mieter

06

Nachweis für Versicherungen

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Verordnung, die sich mit der Prüfung von elektrischen
Anlagen und Betriebsmitteln befasst. Sie legt die Anforderungen für die Prüfung von
elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln fest, um die Sicherheit von Mitarbeitern
und Kunden zu gewährleisten.

Arbeitgeber sind für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 verantwortlich. Sie
müssen sicherstellen, dass ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig
auf ihre Sicherheit geprüft werden und die notwendigen Reparaturen durchgeführt
werden

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.


Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - "Grundpflichten der Unternehmer"

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) "sichere Arbeitsmittel"

  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Vorschrift 3 "Sicherheit elektrische Betriebsmittel"


Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Versicherungen,  in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten  Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel  / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.


Laut  DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel im Sinne der  Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in  einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen,  Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen

In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:


  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.

  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel - fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte

  • Elektrische Anlagen - Gebäudeinstallationen und Maschinen


Ortsveränderliche Geräte:

Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel, etc.


Ortsfeste Geräte:

Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube, etc.


Elektrische ortsfeste Maschinen:

Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen, etc.


Elektrische Anlagen:

Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen, etc.

Die Prüffrist ist abhängig vom Prüfergebnis und vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.


Die DGUV Vorschrift 3 legt keine festen Prüffristen fest, sondern empfiehlt, dass die
Prüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die Häufigkeit der
Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Anlage und
der Betriebsbedingungen.


Hier werden unter anderem die Belastung und die  äußeren Umgebungseinflüsse auf das elektrische Gerät bewertet. Die  DGUV-Vorschrift 3 gibt Empfehlungen für die Prüffrist vor. Für  ortsveränderliche elektrische Geräte empfiehlt sich ein Prüfzyklus von 3  bis 24 Monate je nach Einsatzbereich. Für ortsfeste Betriebsmittel wird  ein Prüfintervall von 4 Jahren empfohlen.

Die folgenden Prüfzyklen haben sich bewährt:


Großküchen oder Baustellen ähnliche Bereiche: 

3 - 6 Monate


Produktion oder Werkstatt ähnliche Bereiche: 

6 - 12 Monate


Schulungsräume oder Büro ähnliche Bereiche: 

12 - 24 Monate

Hier können Sie uns unverbindlich und kostenlos anfragen.Füllen Sie einfach das Formular aus, anschließend melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur von befähigten
Personen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnisse über elektrische Anlagen und Betriebsmittel als
befähigt gelten.

Wenn bei einer Prüfung Mängel festgestellt werden, müssen diese behoben werden.
Die betroffenen Anlagen oder Betriebsmittel dürfen erst wieder in Betrieb genommen
werden, wenn die Mängel beseitigt wurden und eine erneute Prüfung erfolgt ist.

Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 3 können Bußgelder verhängt werden.
Im schlimmsten Fall kann es zu einem Arbeitsunfall kommen, bei dem Mitarbeiter
oder Kunden verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu einem Imageverlust für
das betroffene Unternehmen kommen.

Fragen zur Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3

Bestandteile der Geräteprüfung

Sichtprüfung

Zuerst wird bei einer Besichtigung des Geräts nach äußerlichen Mängeln und Beschädigungen gesucht. Des Weiteren wird festgestellt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist. Zuletzt wird der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung überprüft.

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel

Messung

Nach der Sichtprüfung erfolgen die Messungen. Dabei werden je nach Schutzklasse der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand und die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) gemäß der DIN VDE 0701-0702 gemessen und die elektrotechnischen Grenzwerte abgeglichen.

Mit modernsten Mess-Geräten und spezieller Software messen wir:

  • Schutzleiterwiderstand

  • Isolationswiderstand

  • Schutzleiterstrom

  • Berührungsstrom

  • Ersatzableitstrom

  • Erdungswiderstand

Funktionsprüfung

Wir führen bei unserem Verfahren auch eine Funktionsprüfung durch. Hierbei prüfen wir ob das Gerät startet, ein seltsamer Geruch wahrnehmbar ist oder Funken zu sehen sind.

  • Funktionsprüfung und Beurteilung der Betriebssicherheit

Dokumentation

Wir protokollieren die Ergebnisse sauber und natürlich bekommen Sie das Protokoll des E-Checks von uns, sowohl schriftlich als auch in PDF-Format.

  • Erstellung des rechtssicheren Prüfprotokolls

Die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist Pflicht

Geräteprüfung DGUV V3 / Fortkord + Sänger / Bielefeld

Haben Sie Ihre DGUV Geräteprüfung Prüfung gemacht?

Diese Pflicht ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) präzisiert.

Ziel der gesetzlichen Regelung ist der Personenschutz. Ein Verstoß gegen diese Prüfpflicht stellt gemäß § 26 BetrSichV eine Straftat dar.

Welche Geräte müssen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Im Büro sind das zum Beispiel: Computer, Bildschirme, Ladekabel, Steckerleisten, Netzgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Drucker. In Werkstätten zählen unter anderem Handbohrmaschinen, Kabeltrommeln, Kreissägen, Sauger, Schleifmaschinen, Stichsägen und Verlängerungskabel dazu.

Elektrische Maschinen
Werkzeugmaschinen, Produktionsanlagen oder Transportanlagen

Wir übernehmen die Geräteprüfung DGUV V3 für all Ihre elektrischen Geräte. Dazu müssen Sie einfach Kontakt zu uns aufnehmen. Und schon erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot!

Sie brauchen eine Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3?

Als Fachhandwerksunternehmen aus Bielefeld kennen wir uns mit den mit diesem Aufgabengebieten aus und helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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