
DGUV Vorschrift 4 Prüfung für öffentliche Träger & Kommunen in OWL

Für öffentliche Einrichtungen, Kitas, Schulen, Gemeindezentren und Verwaltungen gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel speziell im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Dienstes und der Unfallkassen.
Als erfahrener Meister-Elektrofachbetrieb führen wir Prüfungen nach DGUV V4 im Kreis Gütersloh, in Bielefeld und ganz Ostwestfalen-Lippe normgerecht, rechtssicher und auditsicher durch.
DGUV V4: Speziell abgestimmt auf den öffentlichen Sektor

Verwaltungen & Ämter:
EDV-Arbeitsplätze, Drucker, Kopiersysteme, Teeküchen-Geräte, Aktenvernichter.

Kindertagesstätten & Hortbereiche:
Küchengeräte, Spielgeräte mit Elektroanschluss, Wickeltisch-Heizstrahler, Verwaltungs-Arbeitsplätze.

Schulen & Universtäten
Beamer, IT-Klassenzimmer, Werkräume, Physiksaal-Ausstattung, Turnhallen-Anlagen.

Kommunale Bauhöfe & Feuerwehren:
Einsatzmittel, Lade-Infrastruktur, mobile Stromerzeuger, Werkstätten.
Im Gegensatz zum rein gewerblichen Bereich (DGUV V3) richtet sich die DGUV V4 gezielt an öffentliche Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wir prüfen Ihre Liegenschaften im Einklang mit den Vorgaben der Unfallkasse NRW (UK NRW) und den maßgeblichen DIN-VDE-Bestimmungen.
Die DGUV Vorschrift 4 ist eine Verordnung, die sich mit der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln befasst. Sie legt die Anforderungen für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln fest, um die Sicherheit von Mitarbeitern
und Kunden zu gewährleisten.
Unternehmer, hier die Behörden, sind für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 4 verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden und die notwendigen Reparaturen durchgeführt werden.
Alle 6 Monate:
Bäder
Schlachthöfe
Küchen für Gemeinschaftsverpflegung
...
Alle 12 Monate:
Feuerwehren/Technische Hilfsleistung
Gebäudereinigung
Laboratorien
Unterrichtsräume in Schulen
Kindergärten
Kindertagesstätten
Unterrichtsräume in Schulen
....
Wenn bei einer Prüfung Mängel festgestellt werden, müssen diese behoben werden. Die betroffenen Anlagen oder Betriebsmittel dürfen erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Mängel beseitigt wurden und eine erneute Prüfung erfolgt ist.
Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnisse über elektrische Anlagen und Betriebsmittel als befähigt gelten.
Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 4 können Bußgelder verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Arbeitsunfall kommen, bei dem Mitarbeiter oder Kunden verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu einem Imageverlust für das betroffene Unternehmen kommen.
Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 4
Normkonforme Dokumentation für Sicherheitsbeauftragte & Audits
Sichtprüfung
Zuerst wird bei einer Besichtigung des Geräts nach äußerlichen Mängeln und Beschädigungen gesucht. Des Weiteren wird festgestellt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist. Zuletzt wird der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung überprüft.
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Bestandsaufnahme der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel
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Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel
Messung
Nach der Sichtprüfung erfolgen die Messungen. Dabei werden je nach Schutzklasse der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand und die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) gemäß der DIN VDE 0701-0702 gemessen und die elektrotechnischen Grenzwerte abgeglichen.
Mit modernsten Mess-Geräten und spezieller Software messen wir:
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Schutzleiterwiderstand
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Isolationswiderstand
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Schutzleiterstrom
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Berührungsstrom
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Ersatzableitstrom
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Erdungswiderstand
Funktionsprüfung
Wir führen bei unserem Verfahren auch eine Funktionsprüfung durch. Hierbei prüfen wir ob das Gerät startet, ein seltsamer Geruch wahrnehmbar ist oder Funken zu sehen sind.
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Funktionsprüfung und Beurteilung der Betriebssicherheit
Dokumentation
Wir protokollieren die Ergebnisse sauber und natürlich bekommen Sie das Protokoll des E-Checks von uns, sowohl schriftlich als auch in PDF-Format.
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Erstellung des rechtssicheren Prüfprotokolls
Ihr Partner für kommunale Aufträge in Bielefeld, Gütersloh & OWL

Als regional verwurzelter Elektrofachbetrieb garantieren wir Flexibilität und Verlässlichkeit. Wir stimmen Prüfzeiten in Schulen und Kitas eng mit Ihren Schulleitungen oder Hausmeistern ab – auf Wunsch auch außerhalb des regulären Betriebs- oder Schulunterrichts, um den Tagesablauf nicht zu stören.
