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Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB)

gelten für Verträge zwischen Fortkord + Sänger GmbH, vertreten durch den/ die Geschäftsführer/in:

Marvin Fortkord

Marcel Sänger

Herforder Straße 237

33609 Bielefeld

Telefon:01799365882

Telefon:015227900524

Mail: info@fortkord-saenger.de

(im Folgenden kurz Fortkord + Sänger) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden

nicht anerkannt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend

weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei

Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

handelt, § 14 BGB.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1

Bestellungen des Kunden bei Fortkord + Sänger, stellen lediglich ein Angebot an Fortkord + Sänger zum Abschluss

eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Fortkord + Sänger.

1.2

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich

1.3

Die Annahme erfolgt durch Fortkord + Sänger mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware

1.4

Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird

2. Lieferung

2.1 Fortkord + Sänger liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer,

geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden,

bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2

Der Gesamtpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50 % Abschlagszahlung nach Erhalt der Auftragsbestätigung; weitere 35% nach Erbringung der Leistung / des Einbaus und weitere 15% nach Abnahme mit Kunden / Stadtwerke. Sämtliche Rechnungsbeträge sind - falls von der Fortkord + Sänger nicht gesondert schriftlich vermerkt -sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Fortkord + Sänger berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt, Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ist der Fortkord + Sänger unbenommen. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

3.3 

Erhalten wir, sofern wir vorleistungspflichtig sind, nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden - z. B. durch Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Zahlungseinstellung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde fällige Rechnungen mehrmals trotz Mahnung nicht bezahlt - können wir, wenn die Tatsachen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises, zu gefährden, die uns obliegende Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Wir können eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach unserer Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Soweit die vorgenannten Ereignisse durch den Kunden verschuldet sind, sind wir berechtigt die gesamte Restschuld aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.

3.4

Fortkord + Sänger behält sich das Eigentum an dem allen im Rahmen des Vertrages gelieferten und beim Auftraggeber verbauten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Auftraggeber vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rücknahme aller beim Auftraggeber eingebrachten Sachen zu verlangen. Bei Zugriffen Dritter auf vom Auftragnehmer eingebrachten Sachen, insbesondere Pfändungen, wird der Auftraggeber auf das Eigentum von Fortkord + Sänger hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit von Fortkord + Sänger ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die dem Auftragnehmer diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber

Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Fortkord + Sänger bis zur Erfüllung sämtlicher Fortkord + Sänger gegen den

Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter

zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Fortkord + Sänger erfolgt und dass das Eigentum

auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch

das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Fortkord + Sänger, die Vorbehaltsware nicht verpfänden

oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden

erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Fortkord + Sänger. Bei Pfändungen,

Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Fortkord + Sänger unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich

aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Fortkord + Sänger ab, die diese

Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist

der Unternehmerkunde berechtigt, Fortkord + Sänger abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist

jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen von Fortkord + Sänger hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden

Abnehmer bekannt zu machen und Fortkord + Sänger die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer

erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Fortkord + Sänger wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Fortkord + Sänger freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese

AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2

Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Fortkord + Sänger über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §

377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des

Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3

Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Ist der Auftraggeber Verbraucher (§13 BGB) so beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Gegenstände 2 Jahre.

4.4

Die Frist beginnt bei der Lieferung von Gegenständen mit dem Einbau, bei Werkleistungen mit der Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen, nachdem die Fortkord + Sänger die Arbeiten abgeschlossen hat, widerspricht. Mängelansprüche sind schriftlich geltend zu machen.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit für die Beschaffenheit der Leistung eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Im Übrigen gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Für sonstige Schäden gilt der Haftungsausschluss darüber hinaus nicht, sofern die Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, so gilt der Haftungsausschluss auch dann nicht, wenn fahrlässig gehandelt wurde; die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Ansprüche aus Produkthaftung bleiben vom Haftungsausschluss ebenfalls unberührt. Soweit der Kunde anstelle von Schadensersatz statt der Leistung von uns Ersatz der Aufwendungen verlangt, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte, es sei denn, eine Haftungsbegrenzung ist unzulässig. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden unsererseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Auftragsbestätigung, welche erteilt wird, wenn, nach dem Technikertermin, die technische Machbarkeit des Auftrags bestätigt wurde.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Fortkord + Sänger GmbH,

Sudbrackstraße 12 (TOR12),

33611 Bielefeld

Tel: +49 179 9365882

Tel: +49 152 27900524

E-Mail: info@fortkord-saenger.de,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür unser Muster-Widerrufsformular, weiter unten verwenden, oder das auf unserer Homepage (www.fortkord-saenger.de) unter dem Punkt AGBs. Das Musterformular ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Musterwiderrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es Zurück)

An: Fortkord + Sänger GmbH, Sudbrackstraße 12 (TOR12), 33611 Bielefeld

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*): ____________________________________________________________ ____________________________________________________________

Bestellt am(*)/erhalten am(*)_____________________________________

Name des/der Verbraucher(s)____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)________________________________________________________________________________

 

________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Kosten

1.1.

Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

1.2

Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

1.3.

Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

1.4.

Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden

Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für

Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

1.5.

Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand

zurückversetzt.

1.6.

Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen

sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

2. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

3. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Fortkord + Sänger kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

4. Mitwirkungspflichten

4.1

Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

4.2

Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

4.3

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Fortkord + Sänger berechtigt, aber nicht verpflichtet,

an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

4.4

Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

 

5. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

5.1

Die Angaben von Fortkord + Sänger über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

5.2

In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

6. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

6.1

Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

6.2

Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von drei Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

7. erweitertes Pfandrecht

Fortkord + Sänger steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Fortkord + Sänger unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde

ohne Einwilligung von Fortkord + Sänger Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt

oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Fortkord + Sänger für diese Arbeiten. Das gleiche

gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

Schlussbestimmungen

Fortkord + Sänger ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Fortkord + Sänger und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch

Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

 

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8,

77694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de

Telefon: 07851 / 795 79 40

Fax: 07851 / 795 79 41

GELTENDES RECHT

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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