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DGUV Vorschrift 3 Prüfung in Bielefeld, Gütersloh & OWL – Rechtssicherheit für Ihr Gewerbe

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Als Arbeitgeber im Gewerbe-, Industrie- oder Dienstleistungssektor steht die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und der reibungslose Betrieb Ihrer elektrischen Anlagen an erster Stelle. Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) schreibt eine regelmäßige Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft zwingend vor.

Als eingetragener Meisterbetrieb unterstützen wir Sie dabei, gesetzliche Haftungsrisiken zu vermeiden und den Versicherungsschutz gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG) lückenlos nachzuweisen.

Unsere DGUV V3 Prüfung in Bielefeld

01

Einsatz modernster Messtechnik

02

Optimales Preis / Leistungsverhältnis

03

Digitale Prüfberichte

04

Fachlich qualifiziertes Personal

05

Sicherheit für Ihre Mitarbeiter / Mieter

06

Nachweis für Versicherungen

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Verordnung, die sich mit der Prüfung von elektrischen
Anlagen und Betriebsmitteln befasst. Sie legt die Anforderungen für die Prüfung von
elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln fest, um die Sicherheit von Mitarbeitern
und Kunden zu gewährleisten.

Arbeitgeber sind für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 3 verantwortlich. Sie
müssen sicherstellen, dass ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig
auf ihre Sicherheit geprüft werden und die notwendigen Reparaturen durchgeführt
werden

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.


Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - "Grundpflichten der Unternehmer"

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) "sichere Arbeitsmittel"

  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung - DGUV Vorschrift 3 "Sicherheit elektrische Betriebsmittel"


Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Versicherungen,  in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten  Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel  / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.


Laut  DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel im Sinne der  Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in  einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen,  Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen

In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:


  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel - alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.

  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel - fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte

  • Elektrische Anlagen - Gebäudeinstallationen und Maschinen


Ortsveränderliche Geräte:

Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel, etc.


Ortsfeste Geräte:

Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube, etc.


Elektrische ortsfeste Maschinen:

Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen, etc.


Elektrische Anlagen:

Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen, etc.

Die Prüffrist ist abhängig vom Prüfergebnis und vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.


Die DGUV Vorschrift 3 legt keine festen Prüffristen fest, sondern empfiehlt, dass die
Prüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die Häufigkeit der
Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Anlage und
der Betriebsbedingungen.


Hier werden unter anderem die Belastung und die  äußeren Umgebungseinflüsse auf das elektrische Gerät bewertet. Die  DGUV-Vorschrift 3 gibt Empfehlungen für die Prüffrist vor. Für  ortsveränderliche elektrische Geräte empfiehlt sich ein Prüfzyklus von 3  bis 24 Monate je nach Einsatzbereich. Für ortsfeste Betriebsmittel wird  ein Prüfintervall von 4 Jahren empfohlen.

Die folgenden Prüfzyklen haben sich bewährt:


Großküchen oder Baustellen ähnliche Bereiche: 

3 - 6 Monate


Produktion oder Werkstatt ähnliche Bereiche: 

6 - 12 Monate


Schulungsräume oder Büro ähnliche Bereiche: 

12 - 24 Monate

Hier können Sie uns unverbindlich und kostenlos anfragen.Füllen Sie einfach das Formular aus, anschließend melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur von befähigten
Personen durchgeführt werden. Dies sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung,
ihrer Erfahrung und ihrer Kenntnisse über elektrische Anlagen und Betriebsmittel als
befähigt gelten.

Wenn bei einer Prüfung Mängel festgestellt werden, müssen diese behoben werden.
Die betroffenen Anlagen oder Betriebsmittel dürfen erst wieder in Betrieb genommen
werden, wenn die Mängel beseitigt wurden und eine erneute Prüfung erfolgt ist.

Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 3 können Bußgelder verhängt werden.
Im schlimmsten Fall kann es zu einem Arbeitsunfall kommen, bei dem Mitarbeiter
oder Kunden verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu einem Imageverlust für
das betroffene Unternehmen kommen.

FAQ zu DGUV Vorschrift 3 Prüfung

Der Ablauf der DGUV V3 Prüfung durch Fortkord + Sänger

Sichtprüfung

Zuerst wird bei einer Besichtigung des Geräts nach äußerlichen Mängeln und Beschädigungen gesucht. Des Weiteren wird festgestellt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist. Zuletzt wird der Zustand, die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung überprüft.

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel

  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel

Messung

Nach der Sichtprüfung erfolgen die Messungen. Dabei werden je nach Schutzklasse der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand und die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) gemäß der DIN VDE 0701-0702 gemessen und die elektrotechnischen Grenzwerte abgeglichen.

Mit modernsten Mess-Geräten und spezieller Software messen wir:

  • Schutzleiterwiderstand

  • Isolationswiderstand

  • Schutzleiterstrom

  • Berührungsstrom

  • Ersatzableitstrom

  • Erdungswiderstand

Funktionsprüfung

Wir führen bei unserem Verfahren auch eine Funktionsprüfung durch. Hierbei prüfen wir ob das Gerät startet, ein seltsamer Geruch wahrnehmbar ist oder Funken zu sehen sind.

  • Funktionsprüfung und Beurteilung der Betriebssicherheit

Dokumentation

Sie erhalten eine rechtssichere rechtssichere Prüfdokumentation (PDF) sowie gut sichtbare Prüfplaketten für jedes geprüfte Gerät.

Ihr Nutzen: Maximaler Schutz vor Betriebsausfällen und Haftung

DGUV Vorschrift 3 Pflicht / Fortkord + Sänger / Bielefeld

  • Rechtssicherheit & Versicherungsschutz: Im Schadensfall (z. B. Kabelbrand) fordert die Gebäude- oder Sachversicherung ein lückenloses Prüfprotokoll nach DGUV V3.

  • Arbeitsschutz & BG-Konformität: Erfüllung der Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

  • Prävention von Stillstandzeiten: Frühzeitiges Erkennen von Isolationsfehlern oder defekten Leitungen verhindert teure Maschinenausfälle.

Was umfasst die DGUV V3 Prüfung für Ihr Unternehmen?

Wir prüfen Ihre gesamte elektrische Infrastruktur gemäß BetrSichV und VDE-Standards – gewissenhaft, effizient und mit minimaler Beeinträchtigung Ihres Betriebsablaufs:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Kaffeemaschinen, Drucker, PC-Arbeitsplätze, Monitore, Verlängerungskabel, Bohrmaschinen und elektrische Handwerkzeuge.

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel & Anlagen: Werkzeugmaschinen, Schaltschränke, Verteilungen, Produktionsanlagen und Hauptverteilungen.

  • Stationäre Installationen: Sicherheitsbeleuchtung, Unterverteiler und Schutzeinrichtungen (RCDs / FI-Schalter).

Jetzt rechtssichere DGUV V3 Prüfung anfragen

Sie benötigen eine Ersterfassung oder eine regelmäßige Wiederholungsprüfung für Ihren Betrieb in Bielefeld, Gütersloh, Steinhagen oder Umgebung? Teilen Sie uns die ungefähre Anzahl Ihrer Arbeitsplätze oder Betriebsmittel mit.

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